Vor dem Grundstückskauf sollten sich interessierte Käufer über die unterschiedlichen Arten der Grundstücke eingehend informieren. Denn längst nicht auf jedem Grundstück darf später auch ein Gebäude errichtet werden. Insofern ist es wichtig, die Bedeutung der Bezeichnungen für Grundstücke genauer zu kennen. Hierbei kommt es zu Unterscheidungen hinsichtlich der Nutzbarkeit der Grundstücke. Unter anderem finden sich dabei das reine Agrarland, das begünstigte Agrarland, das Bauerwartungsland, das Rohbauland, das baureife Land und die Baulücke. Was genau man unter diesen Grundstücksarten versteht, wollen wir an dieser Stelle einmal kurz aufzeigen.

Das reine Agrarland im Überblick

Das reine Agrarland bezeichnet Grundstücke, die in absehbarer Zeit nur für die landwirtschaftliche Nutzung dienen werden. Hierbei kann also keine Baugenehmigung gewährt werden. Es gibt dabei jedoch noch eine Sonderform, nämlich das beeinträchtigte Agrarland. Es befindet sich meist auf Naturschutzflächen oder in unmittelbarer Nähe zu Wasserschutzgebieten. Diese Grundstücke haben sowohl für die Landwirtschaft, als auch für die Immobilienwirtschaft nahezu keine Bedeutung. Sollten sie dennoch landwirtschaftlich genutzt werden, müssen hierbei zahlreiche Bestimmungen eingehalten werden, wie etwa das eingeschränkte Düngen der Flächen usw.

Das begünstigte Agrarland im Überblick

Als begünstigtes Agrarland werden Grundstücke bezeichnet, die vorwiegend landwirtschaftlich genutzt werden. Aufgrund der Nähe zu bebauten Ortsteilen ist es allerdings möglich, dass sie in den kommenden Jahrzehnten auch zu anderen Zwecken genutzt werden könnten, wenn denn der entsprechende Bedarf besteht. Diese Grundstücke werden preislich meist sehr viel höher angeboten, als das reine Agrarland. Sie eignen sich aber ebenfalls nicht für den privaten Bauherrn, sondern eher für langfristige Spekulationen auf dem Immobilienmarkt.

Das Bauerwartungsland im Überblick

Daneben gibt es noch das Bauerwartungsland. Hierbei handelt es sich um Grundstücke, die bereits im Flächennutzungsplan einer Kommune als Bauland vorgesehen sind. Allerdings gibt es derzeit noch keinen Bebauungsplan für die Grundstücke, so dass nicht sofort gebaut werden kann. Bauerwartungsland birgt aber immer die Chance, dass in naher Zukunft ein Bebauungsplan erstellt werden könnte, der dann den Bau einer eigenen Immobilie ermöglichen würde.

Um Bauerwartungsland richtig bewerten zu können, müssen einige weitere Aspekte in diese Bewertung einfließen. Es gibt einige Kriterien, die darauf schließen lassen, dass eine Baugenehmigung in absehbarer Zeit erteilt werden könnte. Hierzu zählen die allgemeine städtebauliche Entwicklung der Gemeinde, die allgemeinen Verkehrsverhältnisse rund um das Grundstück, aber auch die Duldung nicht genehmigter Bauten in unmittelbarer Nähe des Grundstücks. Vorhandene Baugenehmigungen in unmittelbarer Nähe lassen natürlich noch deutlicher darauf schließen, dass aus dem Bauerwartungsland Bauland wird. Sofern das Grundstück aber einen historischen und kulturellen Wert besitzt, der Naturschutz einer Bebauung im Wege stünde oder sich das Grundstück in unmittelbarer Nähe eines Flughafens befindet, wird es wohl auch langfristig nicht zum Bauland.

Das Rohbauland im Überblick

Unter dem Rohbauland hingegen versteht man Grundstücke, für die bereits ein Bebauungsplan vorliegt. Allerdings sind diese Grundstücke noch nicht erschlossen. Wer sich für ein solches Grundstück entscheidet, hat zwar das Recht auf eine Baugenehmigung nach Bebauungsplan, allerdings kann der Bau erst nach der Erschließung des Grundstücks erfolgen. Wann diese Erschließung zu erwarten ist, darüber sollte man sich bei der Kommune informieren.

Das baureife Land im Überblick

Das baureife Land hingegen ist nicht nur mit einem aktuellen Bebauungsplan versehen, sondern auch noch vollständig erschlossen. Dadurch kann dieses Land sofort bebaut werden. Es ist optimal geeignet, wenn der Hausbau kurz bevor steht und nur noch das passende Grundstück für den Bau gefunden werden muss.

Die Baulücke im Überblick

Auch die Baulücke kann in der Regel sofort bebaut werden, da alle Erschließungsanlagen vorhanden sind und auch der Bebauungsplan bereits besteht. Als Baulücke werden Grundstücke bezeichnet, die in einer Umgebung mit einer geschlossenen Bebauung liegen. Sie eignen sich ebenfalls hervorragend als Baugrundstück. Dabei können jedoch keine Angaben zu den genauen Abmessungen gemacht werden, da auch eine lockere Bebauung der Umgebung zu einer Baulücke mit entsprechender Größe führen kann.