Der Energieausweis wurde bereits im Jahr 2004 von der Deutschen Energie-Agentur, kurz dena, eingeführt. Damals wurde der Prototyp entwickelt, der die energetischen Bedingungen von insgesamt 400 Häusern darstellen sollte. Mit der Energieeinsparverordnung von 2007 wurde der bis dato als „Energiepass für Wohngebäude“ bezeichnete Ausweis in den Energieausweis umbenannt. Seit dem 01.07.2008 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, Pflicht. Nur ein Jahr später wurde die Pflicht für den Energieausweis für alle Wohngebäude und Nichtwohngebäude eingeführt.
Ausnahmen gelten lediglich für Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen. Außerdem ist der Energieausweis bei selbst genutztem Wohneigentum nicht notwendig, wenn dieses weniger als 50 Quadratmeter groß ist.
Sinn und Zweck des Energieausweises
Der Energieausweis wurde natürlich nicht nur eingeführt, um Immobilienbesitzern das Leben schwerer zu machen. Vielmehr verfolgt er einen durchaus legitimen Sinn. Käufer einer Immobilie oder Mieter sollen mit Hilfe des Energieausweises erfahren können, wie es um die energetischen Eigenschaften des Objekts bestellt ist. Bereits vor einer Vertragsunterzeichnung soll man sich ein Bild davon machen können, welche Heiz- und Energiekosten auf einen zukommen, wenn die jeweilige Wohnung angemietet oder gekauft wird.
Der Energieausweis muss dabei unter anderem Aufschluss über die ungefähre Höhe der Kosten für Heizung und Warmwasser geben. Ebenso müssen Angaben zum Dämmzustand des Gebäudes enthalten sein. Auch die vorhandene Heizungsanlage muss im Energieausweis näher beschrieben werden. Darüber hinaus gibt der Energieausweis den Eigentümern der Immobilie Aufschluss über die aktuelle energetische Situation ihres Objekts und beinhaltet weitere Maßnahmen, um diese zu verbessern. So werden regelmäßig Vorschläge für Sanierungen und Modernisierungen an der Immobilie unterbreitet, die die energetischen Bedingungen verbessern könnten. Grundsätzlich müssen Immobilieneigentümer potenziellen Mietern oder Käufern ihres Objekts den Energieausweis vorlegen, damit diese über die aktuelle Situation informiert sind. Zwei Energieausweise sind möglich
In Deutschland unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Energieausweisen: Das ist zum Einen der Bedarfsausweis, zum Anderen der Verbrauchsausweis. Vorweg sei gesagt, dass beide Energieausweise die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Unterschiede bestehen in der Verbrauchsermittlung, sowie den anfallenden Kosten.
Der Bedarfsausweis und dessen Inhalte sind im Übrigen in § 18 EnEV 2009 geregelt. Dieser Ausweis setzt ein technisches Gutachten über die Immobilie voraus. So müssen die energetischen Zustände von Wänden, Fenstern, Decken, Türen, sowie der Heizungsanlage objektiv bewertet werden. Diese Angaben fließen in den Energieausweis ein. Da die Ermittlung aller Angaben sehr aufwändig ist, fallen für den Bedarfsausweis Kosten in Höhe von 150 Euro an, wobei diese nach oben hin nicht beschränkt sind. Nicht selten müssen Immobilienbesitzer hier auch mehrere Hundert Euro auf den Tisch legen, um diesen Bedarfsausweis zu erhalten.
Der Verbrauchsausweis ist eine deutliche einfachere Variante des Energieausweises. Hierbei wird der energetische Zustand des Gebäudes anhand der tatsächlichen Verbrauchswerte ermittelt. Geregelt ist das Ganze in § 19 EnEV 2009. Für die korrekte Ermittlung des energetischen Zustandes, sind die tatsächlichen Energieverbrauchswerte des Gebäudes der letzten drei Jahre zugrunde zu legen. Die Kosten für einen solchen Verbrauchsausweis belaufen sich auf etwa 35 bis 50 Euro.