Einen nicht zu unterschätzenden Anteil der Kosten beim Grundstückskauf nehmen die Nebenkosten ein. Sie werden von potenziellen Bauherren allerdings allzu gerne außer Acht gelassen. Denn die Nebenkosten werden schlicht und ergreifend vergessen. Umso wichtiger ist es, sich vor dem Grundstückskauf gründlich über anfallende Nebenkosten zu informieren, da andernfalls nicht selten die gesamte Baufinanzierung ins Wanken geraten könnte. Die wichtigsten Nebenkosten, die beim Grundstückskauf anfallen können, wollen wir deshalb an dieser Stelle kurz vorstellen. Dabei unterscheidet man in die festen und die variablen Nebenkosten, wobei letztere meist nur die Kosten für die Erschließung eines Grundstücks beinhalten.
Kosten für Notar und Grundbuch
Wer sich für den Kauf eines Grundstücks interessiert, muss sich darüber im Klaren sein, dass dieser gewissen rechtlichen Vorschriften unterliegt. Nur wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wird, hat er in Deutschland Rechtskräftigkeit. Es muss also in jedem Fall beim Grundstückskauf ein Notar eingeschaltet werden. Dieser übernimmt neben der Beurkundung des Vertrags auch alle Aufgaben, die mit der Eintragung ins Grundbuch anfallen.
Erst wenn der neue Eigentümer offiziell im bei den Amtsgerichten oder Grundbuchämtern verwalteten Grundbuch eingetragen ist, erhält er auch das Eigentum am Grundstück. Für den Notar und die Eintragung ins Grundbuch sollten wenigstens etwa 1,5 Prozent des gesamten Kaufpreises kalkuliert werden.
Kosten für die Grunderwerbssteuer
Ebenfalls sollten die steuerlichen Belastungen, die mit dem Grundstückskauf einhergehen, bei der Finanzierungsplanung nicht außer Acht gelassen werden. Sie beschränken sich in der Regel auf die Grunderwerbssteuer. Diese ergibt sich aus einem prozentualen Anteil des Kaufpreises für das Grundstück. Erhöht sich der Kaufpreis, weil etwa bereits eine Immobilie auf dem Grundstück steht, erhöht sich automatisch auch die Grunderwerbssteuer.
Besondere Vorsicht ist beim Kauf eines Hauses vom Bauträger angeraten. Hier werden oft das Grundstück und das Haus vom gleichen Anbieter gekauft. Dann muss die Grunderwerbssteuer auch auf beide Objekte gezahlt werden, sie wird also deutlich teurer ausfallen. Die Grunderwerbssteuer beträgt derzeit 3,5 Prozent des Kaufpreises. Grundstücke in Berlin, Sachsen-Anhalt und Hamburg sind sogar mit einer Grunderwerbssteuer von 4,5 Prozent belastet.
Maklergebühren nicht vergessen In den seltensten Fällen findet man ein Grundstück ohne fremde Hilfe. Wer einen Makler einschaltet, bekommt mit Sicherheit zahlreiche Grundstücke gezeigt, die auf dem freien Markt gar nicht angeboten werden. Dieser Vorteil muss allerdings bezahlt werden. Kommt es nämlich zu einer erfolgreichen Vermittlung eines Grundstücks, muss eine Maklergebühr gezahlt werden. Diese Provision, auch bekannt als Courtage, beträgt in der Regel zwischen 3,57 und 7,14 Prozent des gesamten Kaufpreises.
Allerdings unterscheiden sich die Maklergebühren je nach Bundesland und sie sind nicht gesetzlich geregelt. Es kann von daher also durchaus sinnvoll sein, mit dem Makler zu verhandeln. Dann nämlich besteht die Möglichkeit, eine günstigere Courtage zu vereinbaren. Diese sollte allerdings vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages vereinbart und in jedem Fall schriftlich festgehalten werden.
Erschließungskosten beim Grundstückskauf
Ebenfalls sollte beim Grundstückskauf darauf geachtet werden, inwieweit das Grundstück bereits erschlossen ist. Sind noch keine Anschlüsse an das öffentliche Wegenetz, an Strom, Wasser oder Gas vorhanden, müssen diese vom Bauherrn durchgeführt werden, damit das Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Die Kosten für die Erschließung belaufen sich in der Regel auf mehrere Tausend Euro, die genauen Höhen ergeben sich allerdings individuell aus den Satzungen der Kommunen.